Ein Brief vom Ordnungsamt,
das auf die Gefahren von Feuerwerkskörpern in der Altstadt an Silvester aufmerksam macht (gut), aber gleichzeitig Verständnis dafür hat, dass diese Tradition für viele ein wichtiger Bestandteil der Feierlichkeit ist (Scheißwasdrauf, möchte man antworten).
Behördendeutsch: „Bitte beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere § 23 Abs. 1 der Sprengstoffverordung (SprengV), der den sicheren Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen im Bereich der Fachwerkhäuser verbietet.”
Warum dann nicht einfach: Böllern in der Altstadt verboten.
Wir sind vor Ort – und greifen durch. Brief zu klein? Anklicken
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